AUSTRIA BUS · FAQ
Gut geplant. Klar beantwortet.
Fragen zur Busanmietung, zur Kalkulation und zu realistischen Fahrplänen – für Reisebüros, Tour Operator, Firmen und Veranstalter.
Bus mieten bei Austria Bus
Für welche Anlässe kann ich einen Bus mieten?
Für Flughafentransfers, Konferenzen, Firmenveranstaltungen, Incentives, Tagesausflüge und mehrtägige Gruppenreisen. Auch Sportteams und organisierte religiöse Reisegruppen können ihren Transport anfragen. Teilen Sie uns Route, Datum und Gruppengröße mit.
Fahren Sie mit eigenen Bussen?
Ja. Austria Bus wird von AUSTRIAN INCENTIVE SERVICE GmbH betrieben. Wir sind das ausführende Busunternehmen mit eigenem Fuhrpark in Wien. Sie stimmen Fahrzeug, Route und Einsatzzeiten direkt mit uns ab.
Was bestimmt den Angebotspreis?
Entscheidend sind Fahrzeuggröße, Fahrstrecke, Datum und Dauer des Einsatzes. Hinzu kommen gegebenenfalls Leerfahrten, Wartezeiten, ein zweiter Fahrer sowie Maut, Parkgebühren und Fahrerübernachtungen. Welche Leistungen enthalten sind und welche Zusatzkosten anfallen können, wird im konkreten Angebot festgelegt.
Ich habe ein günstigeres Angebot erhalten. Was sollte ich vergleichen?
Prüfen Sie neben dem Gesamtpreis auch Fahrzeugkapazität, Einsatzdauer, enthaltene Kilometer, Fahrerleistung und Nebenkosten. Senden Sie uns die benötigten Leistungen, damit wir den Umfang mit Ihnen klären können. Wir erstellen ein Angebot für den tatsächlich benötigten Leistungsumfang.
Welche Busgröße passt zu meiner Gruppe?
Unser eigener Fuhrpark umfasst neun Reisebusse mit 46 bis 77 Sitzplätzen. Personenzahl, Gepäck und besondere Anforderungen entscheiden über die passende Lösung. Bei größeren Gruppen können Sie mehrere Busse anfragen. Das konkrete Fahrzeug wird im Angebot bestätigt.
Kann ich Hin- und Rückfahrt oder mehrere Transferstrecken buchen?
Ja. Geben Sie alle Abholorte, Ziele, Termine und Rückfahrten an. Bei Flughafentransfers sind Flugnummern und ein gemeinsamer Treffpunkt wichtig. Für Veranstaltungen benötigen wir die Fahrfenster und Zustiegspunkte.
Kann ich einen Bus stundenweise oder kurzfristig anfragen?
Sie können einen Bus mit Fahrer für einige Stunden, einen Tag oder mehrere Tage anfragen. Auch kurzfristige Anfragen sind möglich; die Verfügbarkeit wird individuell geprüft. Frühzeitige Planung bietet mehr Auswahl bei Fahrzeugen und Terminen.
Ist meine Fahrt nach dem Absenden des Formulars gebucht?
Nein. Das Formular übermittelt eine unverbindliche Anfrage. Fahrzeug, Preis und Ablauf werden zunächst im Angebot abgestimmt. Die Buchung erfolgt erst nach der vereinbarten Bestätigung.
Was passiert bei Änderungen oder einem Fahrzeugausfall?
Melden Sie Änderungen möglichst früh. Wir prüfen die Auswirkungen auf Fahrplan, Kosten und Verfügbarkeit und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Bei einem Fahrzeugausfall prüfen wir einen geeigneten Ersatz und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise.
Arbeitszeiten und Vorschriften
Ein sicherer Reiseplan berücksichtigt Fahrzeiten, sonstige Arbeit und gesetzliche Erholung. Fahrtstrecke allein genügt nicht: Auch Zustiege, Verkehr und Programmänderungen beeinflussen den Einsatz.
Was müssen Auftraggeber bei der Planung beachten?
Beförderungszeiten müssen die EU-Vorgaben einhalten; auch Reiseveranstalter und weitere Beteiligte der Auftragskette müssen rechtskonforme Zeiten vereinbaren. Planen Sie Puffer und teilen Sie den vollständigen Ablauf mit. Wir prüfen, ob Anpassungen oder ein zweiter Fahrer nötig sind.
Wann ist eine Lenkpause erforderlich?
Spätestens nach 4½ Stunden Lenkzeit sind grundsätzlich 45 Minuten Pause erforderlich. Die übliche Teilung ist 15 Minuten, danach 30 Minuten. Für Gelegenheits-Personenverkehr ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine andere Teilung in zwei Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten möglich; zusammen bleiben mindestens 45 Minuten erforderlich.
Wie lange darf täglich gefahren werden?
Grundsätzlich höchstens 9 Stunden, an maximal zwei Tagen pro Woche bis zu 10 Stunden. Wochenlimit: 56 Stunden; in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zusammen höchstens 90 Stunden. Lenkzeit ist nicht gleich gesamte Einsatz- oder Arbeitszeit.
Welche Ruhezeiten sind zu berücksichtigen?
Regulär gelten mindestens 11 Stunden tägliche und 45 Stunden wöchentliche Ruhezeit. Verkürzungen sind nur unter gesetzlichen Bedingungen zulässig, mit erforderlichem Ausgleich bei verkürzter Wochenruhe. Wochenruhe beginnt grundsätzlich spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen. Im Gelegenheitsverkehr kann unter besonderen Voraussetzungen die 12-Tage-Regel greifen – keine allgemeine Ausnahme.
Warum können wir einen zu engen Fahrplan nicht zusagen?
Gesetzliche Grenzen lassen sich nicht durch Kundenwünsche aufheben. Vorgaben werden kontrolliert; Verstöße können Sanktionen und eine Unterbrechung der Fahrt verursachen. Änderungen benötigen deshalb eine neue Prüfung.
Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einschließlich der Änderungen für den Gelegenheitsverkehr durch Verordnung (EU) 2024/1258. Überblick, Stand Oktober 2026; der konkrete Einsatz wird individuell geprüft. EU-Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten ↗
Noch eine Frage zu Ihrem Programm?
Senden Sie uns Ihren Reiseplan. Wir klären Fahrzeug, Ablauf und die zeitliche Machbarkeit.