1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Mietbus-, Transfer-, Ausflugs- und Beförderungsleistungen von AUSTRIAN INCENTIVE SERVICE GmbH unter dem Auftritt Austria Bus. Schriftlich vereinbarte Abweichungen bleiben maßgeblich.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote beruhen auf den übermittelten Reisedaten: Route, Termine, Uhrzeiten, Personenzahl, Reisetage, Busgröße, Gepäck und besondere Anforderungen. Ein Vertrag entsteht erst durch schriftliche Bestätigung. Eine Formularanfrage allein stellt keine Buchung dar.
3. Leistungsumfang
Maßgeblich ist das bestätigte Angebot. Änderungen von Route, Zeiten, Stopps oder Aufenthaltsdauer können Mehrkosten verursachen, etwa durch zusätzliche Kilometer, Fahrer- und Wartezeiten, Übernachtungen, Mauten oder Parkgebühren. Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten sind dabei zu berücksichtigen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Zusatzkosten
Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich Preise auf die im Angebot beschriebene Leistung. Nicht enthaltene Zusatzleistungen können gesondert verrechnet werden. Dazu zählen weitere Stopps, verlängerte Einsatzzeiten, Park- und Einfahrtsgebühren, Mauten, Fähren, Fahrerunterkünfte und behördliche Gebühren.
5. Pflichten des Kunden
Der Auftraggeber übermittelt vollständige und richtige Reisedaten und informiert die Gruppe über Abfahrtszeiten, Treffpunkte und Verhaltensregeln. Er stellt sicher, dass die Teilnehmer rechtzeitig am vereinbarten Abfahrtsort sind.
6. Änderungen und Storno
Änderungen und Stornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Die konkreten Stornobedingungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung. Bereits angefallene Kosten und verbindlich gebuchte Leistungen können weiterverrechnet werden.
7. Fahrzeugdisposition und Subunternehmer
Gleichwertige Fahrzeuge oder geeignete Partnerunternehmen können eingesetzt werden, sofern die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
8. Höhere Gewalt und Verkehrsbedingungen
Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Haftung für Verzögerungen durch Umstände außerhalb unseres Einflusses übernommen. Dazu gehören höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Grenzwartezeiten, Witterung, Straßensperren und behördliche Anordnungen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Wien der Gerichtsstand.